Mercedes-Benz Oldtimer-Newsticker

News für Oldtimer-Interessierte & Mercedes-Benz Liebhaber
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Archiv der Kategorie ‘DEUVET‘

MB-O-Newsticker – fehlerhafte Anschriften wurden gelöscht – prüfen Sie Ihre Emails!

Von am 22. März 2013

MB-O-NewstickerHaben Sie am 22.03.2013 den wöchtenlichen Newsletter des Mercedes-Benz Oldtimer Newstickers erhalten?

  • JA – dann kontrollieren Sie bitte am Wochenende 29.-30.03.2013 ob Sie den Newsletter auch bekommen. Wenn JA ist alles o.K. Wenn NEIN, dann tragen Sie Ihre Emailanschrift bitte neu HIER ein.
  • NEIN – dann tragen Sie Ihre Emailanschrift bitte neu HIER ein.

Warum der ganze Aufwand? Nun, wir haben heute über 300 Fehlermeldungen mit schafhaften oder nicht mehr aktuellen Emailanschriften zurück erhalten. Diese wurde von uns nun gelöscht, damit wir in Zukunft weniger Emailtraffic mit der Newsletteraussendung produziern.

Sie kennen noch andere Oldtimer-, Klassiker- oder Youngtimerfreunde, die unseren Newsticker noch nicht erhalten? Oder Ihr Mercedes-Club ist noch kein Nachrichtenlieferant für den Newsticker? Dann machen Sie bitte Werbung für uns! Auch wenn wir ohne externe Werbung auskommen, so misst uns das Stammhaus wie auch unsere Clubvorstände natürlich am Erfolg und gerademal etwas über 4.000 Newstickerleser sollten sich doch steigern lassen, oder ? !

Signale aus Bremen lassen hoffen

Von am 13. Februar 2013

DEUVET auf der Bremen Classic Motorshow 2013

Die von der DEUVET initiierte Podiumsdiskussion mit dem Europa-Politiker Bernd Lange im Rahmen der Bremer Messe verspricht Gutes: „Die Regelungen der bisher besonders aktiven Länder sind beispielhaft und können auch als Lösung für neue gesetzliche Regelungen dienen.“

Traditionell am ersten Februar-Wochenende öffnet die Bremen Classic Motorshow ihre sieben Hallen mit über 600 verschiedenen Anbietern. Darüber hinaus gibt es an drei Tagen ein prall gefülltes Programm für die Oldie-Szene. Das Ergebnis: Über 40.000 Besucher zählte die Messe in diesem Jahr, eine Steigerung um fünf Prozent auf hohem Niveau.

Auch der DEUVET als Bundesverband der Clubs für klassische und Sammlerfahrzeuge schätzt diese anspruchsvolle Umgebung und war Bestandteil des hochwertigen Informationsangebotes auf der Bremen Messe. An zwei Tagen wurde über das DEUVET-Forum der Dialog zu den Oldtimer-Freunden gepflegt. Dr. Götz Knoop, Jurist und Vorstand im DEUVET, stand Rede und Antwort, wenn es um die Belange der Besitzer von historischen und Sammlerfahrzeugen ging. Noch immer stehen Fragen zur Bewertung für Versicherungen, für die H-Zulassung oder bei der Einfuhr aus dem Ausland im Fokus der Szene. Insbesondere die kommenden EU-Regeln für Sammlerfahrzeuge liegen dem DEUVET am Herzen. Dazu stand eine Podiumsdiskussion mit dem Europa-Politiker Bernd Lange auf dem Programm. Knoop nutzte diese Gelegenheit auf der Bühne, um nach zukünftigen EU-Vorschriften für Veteranen-Fahrzeuge zu fragen. Kein einfaches Thema, wie wir aus unserem europäischen Alltag wissen. Zurück blieb für die Gäste jedoch ein gutes Gefühl, dass die Interessen der Oldtimerfreunde zumindest bei diesem Politiker in kompetenten Händen liegen. Bernd Lange wird die deutschen Vorstellungen in enger fachlicher Kooperation zum DEUVET bei den europäischen Planungen begleiten, „auch wenn nicht jeder jeden Wunsch erfüllt bekommen kann“, sagte Lange. „27 nationale Vorstellungen zu historischen Fahrzeugen gilt es zu berücksichtigen, da muss man auch Kompromisse eingehen. Doch die Regelungen der bisher besonders aktiven Länder sind beispielhaft und können auch als Lösung für neue gesetzliche Regelungen dienen. Da sind wir auf gutem Wege.“

Die Besucher dankten den beiden Podiumspartnern für ihre offenen Dialoge. Knoop versprach den Gästen und Besitzern von historischen und Sammlerfahrzeugen, auch im nächsten Jahr wieder ein Podium für aktuelle Fragen und Sorgen in Bremen zum Saisonauftakt zu bieten.

Oldtimerzukunft ohne DEUVET ?

Von am 8. Oktober 2012

Die AutoBild-Classic führt anlässlich ihres Artikels über den DEUVET eine Abstimmung durch und fragt:

>DEUVET – Wer braucht ihn<

Sie finden den Artikel und die Abstimmung unter: http://www.autobild.de/klassik/artikel/pro-und-kontra-deuvet-3654753.html . Die Abstimmung ist etwas versteckt, Sie finden diese im rechten Bereich des Bildschirmes. Sicherlich ein Thema was alle Oldtimer-, Klassiker- und Yountimerfahrer/innen angeht!

Veterama an neuem Standort, oder auch nicht?!

Von am 18. August 2012

VETERAMA im Frühjahr 2013 goes to Hockenheim-Ring

Europas größter Oldtimer-Markt wechselt Veranstaltungsort für Frühjahrs-VETERAMA. 30 Jahre lang war VETERAMA mit einer Auftaktveranstaltung im Frühjahr, die eher regional angenommen wurde, in der Chemie Stadt Ludwigshafen zu Gast. Seit dem Jahr 1992 war die Veranstaltung auf dem Friedrich-Ebert-Gelände zweigeteilt in ein „Auto und Motorrad Wochenende“ und ein „reines Zweirad Wochenende”. Seit mehreren Jahren gab es immer mehr Aussteller- und Besucherstimmen die sich auch im Frühjahr ein großes internationales VETERAMA-Wochenende nach dem Mannheimer Vorbild wünschten.

Hierfür haben wir jetzt das geeignete Gelände gefunden. VETERAMA wird ab dem Jahr 2013 auch im Frühjahr zum „Größten Oldtimermarkt in Europa“ werden. Am 3. März Wochenende starten wir die Schraubersaison auf dem legendären Hockenheimring Baden Württemberg. Fahrerlager, Boxengasse, Besucherparkplätze, Campingplatz. All das steht für VETERAMA bereit. Auf dem Hockenheimring; Dort wo Vettel, Schumacher, Alonso und Co. mit ihren Formel 1 Boliden um die Plätze auf dem Treppchen kämpfen, wird der Hockenheimring ab März 2013 das offizielle Veranstaltungsgelände der Frühjahrs-VETERAMA. Die lange spannende Geschichte des Motorsports und „das rostigste Hobby der Welt“ werden sich auf der berühmten badischen Rennstrecke auf eindrucksvolle Weise miteinander verbinden.

„Und somit wird es VETERAMA in Zukunft 2 mal im Jahr als größten Oldtimer-Markt Europas geben“, so die Geschäftsführer Julia-Mercedes Seidel und Winfried A. Seidel.

VETERAMA gibt Gas und fährt mit Vollgas in die Zukunft… Buchen Sie Ihren Ausstellerplatz rechtzeitig, damit auch Sie dabei sind. Online-Buchung ab dem 01.10.2012 möglich. Weitere Informationen stehen in Kürze auf der Homepage bereit: www.veterama.de

VETERAMA Mannheim 2012 – SO WIE IMMER !

Europas größter Oldtimermarkt findet vom 13. bis 14. Oktober 2012 wieder in Mannheim auf dem Maimarktgelände statt. Die Youngtimer-Szene wächst stetig und das Insiderticket ermöglicht den Eintritt bereits am 12. Oktober. Den ganzen Beitrag lesen »

Plakettendreh wird wieder legal

Von am 24. April 2012

DEUVET – Info 04/2012: Der Bundesrat beschloss am 30.03.2011 über die Bundesratsdrucksache 843/11, die neben zahlreichen Änderungen auch die Abschaffung der Plakettenrückdatierung betrifft.

Die Regelung im Gesetzt lautet nunmehr:

  •  „Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung.

So weit so gut. Diese angenehme Regelung gibt es aber nicht ohne Nachteil. Diese sind:

  •  Bei Überschreiten der HU-Frist um mehr als zwei Monate wird eine Ergänzungsuntersuchung durchgeführt – gegen erhöhte Gebühr.

Bitte beachten Sie auch: Die Ziff 186.1.3 und 186.1.4 bleiben in Kraft. Danach stellt es einen Bußgeldtatbestand, die HU-Frist um mehr als 4 bzw 8 Monate zu überschreiten. Hierbei kommt es entgegen einer weit verbreiteten Ansicht NICHT auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr an!

Die Links für die Bundesratsdrucksache 843/11 und den Bußgeldkatalog finden Mitglieder in einem dem Bundesverband angeschlossenenem Verein der Webseite www.DEUVET.de unter DEUVET Nachrichten.

Kippt die Begeisterung für Oldtimer? 2.Teil!

Von am 25. Januar 2012

Überlegungen 2ter Teil des DEUVET zur Zukunft der Szene

Uns Oldtimerfahrern geht es gut: Wir haben H-Kennzeichen und günstige Versicherungen, dürfen in Umweltzonen fahren, die Teileversorgung ist gut dank der Unterstützung vieler Hersteller, unsere Fahrzeuge sind ausgesprochene Sympathieträger. Dies ist eine goldene Zeit für Oldtimer. Leider ist es ein sehr zerbrechliches Glück, denn es gibt vielerlei Gefahren. Seit Jahren warnt Maik Hirschfeld, Präsident des DEUVET, vor den Gefahren und spricht dazu diverse Szenarien an.

Szenario 2: Fahrzeug-Technik und Rechtsprechung

Stellen Sie sich vor, Sie holen Ihren Lieblings-Oldtimer an einem sonnigen Sonntagnachmittag aus der Garage, um ein Ründchen zu fahren und vielleicht irgendwo die Aussicht zu genießen. Doch auch andere finden das Wetter toll und sind unterwegs, mit Motorrädern, Familienkutschen oder modernen Sportcabrios.

Sie selbst fahren natürlich so, dass sich Ihr Fahrzeug wohlfühlt, und weil das eine sanftere Gangart mit sich bringt, sind Sie mit doppelter Umsicht unterwegs. Sie haben oft genug erfahren, dass Fahrer moderner Fahrzeuge ein bisschen ungeduldig werden bei Ihrem Anblick und vielleicht ein bisschen riskanter überholen, einscheren und abbremsen als gut wäre.

Allein, all Ihre Vorsicht ist vergebens: Ein Familienvater in seinem 2008er Generobil verschätzt sich beim Einbiegen, nimmt Ihnen die Vorfahrt, kommt nicht schnell genug vom Fleck und es kracht. Ihr Oldtimer steckt dem Generobil in der Fahrerseite.

Sie sind im Recht, es gibt Zeugen, den Insassen des modernen Fahrzeugs ist dank modernster Sicherheitstechnik nichts passiert. Sie selbst haben eine kleine Prellung, Ihren Beifahrer allerdings hat es erwischt: Er muss mit mittelschweren Frakturen unter Blaulicht ins Krankenhaus gefahren werden.

Die Schäden an den Fahrzeugen sind beträchtlich, beides sind wirtschaftliche Totalschäden. Das Generobil wird verschrottet – was Sie für Ihren Oldtimer natürlich nicht wünschen. Selbstverständlich gehen Sie davon aus, dass die Versicherung der Gegenseite den Schaden übernimmt, die Schuldfrage ist eindeutig. Leider ist die gegnerische Versicherung anderer Ansicht. Die eigentliche Unfallursache, so argumentiert man, sei Ihr Oldtimer. Das Fahrzeug sei unterlegen ausgerüstet, die Bremsen zu schwach, der Fahrzeugumriss zu klein, die 6-Volt-Beleuchtung völlig unangemessen. Dieselbe Situation sei, wären Sie in einem modernen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt worden, folgenlos oder höchstens als Bagatellfall ausgegangen.

Nach langem Hin und Her erklärt sich die gegnerische Haftpflicht zur Schadensbegleichung bereit. Sie erstattet jedoch nur den Zeitwert Ihres Autos abzüglich Restwert. Mit dem verbleibenden Betrag können Sie die Rettung Ihres Oldie nicht einmal zu Hälfte finanzieren.

Und es kommt noch schlimmer: Ihr Beifahrer erhebt ebenfalls Ansprüche gegen Sie. Seine Verletzungen sind langwierig, er klagt auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Ihr Rechtsbeistand argumentiert, der Mann habe um die potentiellen Gefahren wissen müssen, die sich aus der Fahrt in einem Auto ohne Sicherheitseinrichtungen ergeben. Dem hält die gegnerische Krankenversicherung entgegen, das Fehlen von Sicherheitsgurten sei Ihr Verschulden und klagt auf Regress.

Und nun stehen Sie vor Gericht, weil beide gegnerischen Parteien nicht nachgeben wollen. Sie fragen sich, wie das passieren konnte: Sie haben keinerlei Schuld auf sich geladen. Aber wird das Gericht das auch so sehen?

Eine ganz einfache Ausfahrt kann viel Unglück über Sie bringen, obwohl Sie absolut nichts Rechtswidriges getan haben. Dieses Unglück kann entstehen, weil die Gesetzgebung in diesem Bereich Grauzonen aufweist. Erst wenn vom Gesetzgeber eindeutig geklärt ist, dass ein technisch abgenommener und korrekt zugelassener Oldtimer auch mit der unterlegenen Technik seiner Epoche legal am Straßenverkehr teilnehmen darf, werden solche Szenarien wie das beschriebene weniger wahrscheinlich.

Diese gesetzlichen Grundlagen zu erreichen, darin besteht ein Teil der Arbeit des DEUVET. Die kommenden Gefahren und Aufgaben zu meistern, wird uns aber nur mit dem Mandat der Szene gelingen. Unterstützen Sie den DEUVET! Unsere Arbeit ist wichtig für alle, die auch in fünf oder zehn Jahren noch ihren Oldtimer oder Youngtimer fahren möchten.

DIE BILDER HABEN NICHTS MIT DEM ARTIKEL ODER DER GESCHICHTE ZU TUN!

Kippt die Begeisterung für Oldtimer?

Von am 13. Dezember 2011

Überlegungen des DEUVET zur Zukunft der Szene

Uns Oldtimerfahrern geht es gut: Wir haben H-Kennzeichen und günstige Versicherungen, dürfen in Umweltzonen fahren, die Teileversorgung ist gut dank der Unterstützung vieler Hersteller, unsere Fahrzeuge sind ausgesprochene Sympathieträger. Dies ist eine goldene Zeit für Oldtimer. Leider ist es ein sehr zerbrechliches Glück. Seit Jahren warnt Maik Hirschfeld, Präsident des DEUVET, vor den Gefahren und spricht dazu diverse Szenarien an.

Szenario: Oldtimer – nein danke?

„Das war noch ordentliche Technik!“ – „Mein Onkel hat auch so einen gefahren!“ – „Ach ist der schön. Warum bauen sie sowas heute nicht mehr?“ Oldtimer sind sympathisch. Wo man hinkommt, leuchten die Gesichter auf, gehen die Daumen hoch: an der Tankstelle, vor der Eisdiele, bei einer Durchfahrtskontrolle auf der Ausfahrt. Stellen Sie sich nun folgendes vor: Zehn Jahre sind vergangen, das Wetter ist gut, Sie holen Ihren Oldtimer aus der Garage für eine kleine Ausfahrt. Bevor Sie den Stadtrand erreichen, sind einige Ampelkreuzungen zu überqueren. Und vor einer roten Ampel herrscht Stille – alle wartenden Neufahrzeuge sind entweder vollelektrisch oder Hybride mit Elektroantrieb oder besitzen eine Abschaltautomatik für Ampelstopps. Sie stehen mit Ihrem Auto in der Ampelschlange, der Motor ist noch kalt und läuft vielleicht ein bisschen unrund, der Choke ist noch gezogen. Und Sie fühlen Blicke aus umstehenden Fahrzeugen auf sich. Demonstrativ gleitet ein Seitenfenster nach oben, während drinnen jemand die Nase rümpft und etwas von „alter Stinker“ murmelt. Ein Radfahrer schüttelt unwillig den Kopf, und plötzlich kommt Ihnen das Motorgeräusch Ihres Autos, das Sie sonst so gern hören, ziemlich laut und primitiv vor. Dann schreit jemand „Stell wenigstens deinen Motor aus, wenn du schon die Umwelt verpesten musst!“

Sie spüren, dass die Stimmung kippen wird – und noch immer springt die Ampel nicht auf grün. Wie sollen Sie den Menschen rundum erklären, dass die Sechs-Volt-Elektrik Ihres Autos nicht lange mitmacht, wenn Sie tatsächlich vor jeder Ampel den Motor abstellen, so wie es üblich geworden ist. Wie wollen Sie erläutern, dass Ihr Fahrzeug als technisch-historisches Kulturgut anerkannt ist – wie man am H im Kennzeichen ablesen kann – und als solches eben Emissionen abgibt, wie sie vor 60 oder 70 Jahren üblich waren? Dass die Motoren damals auch nicht so öldicht waren wie heute und man selbst mit frischen Simmerringen und Ölzusätzen da und dort einen Fleck hinterlässt? Dass ein altes Auto eben in den Beschleunigungswerten altertümlich ist und deshalb nicht so flink in den dichten Fließverkehr einscheren kann wie ein modernes? Dass es vielleicht auch mühsam zu schalten ist, oder einen steilen Hang nur im zweiten Gang schafft?

Das Wohlwollen der Öffentlichkeit ist fragil, es kann schon heute in alltäglichen Situationen zerbrechen. Der Witz dabei: Unsere Repräsentanten stehen Oldtimern derzeit wohlwollend gegenüber – aber sobald Politiker spüren, dass sich der Wind wendet, ist es mit diesem Wohlwollen vorbei. Kampagnen gegen „alte Stinker“ und „Spielzeuge für Reiche“ sind zurzeit noch Randerscheinungen – aber dies kann sich schnell ändern. Ein paar Medienberichte können genügen, um einen Stimmungsumschwung zu provozieren. Wir möchten verhindern, dass Oldtimer zum Objekt einer Wahlkampf-Kampagne werden, zum Spielball der Profilierung eines Politikers oder einer Medien-Redaktion. Unsere Arbeit richtet sich darauf, die Wertschätzung für alte Technik beim Gesetzgeber zu festigen, und die gesetzlichen Grundlagen für eine Verankerung von Oldtimern in der Öffentlichkeit zu schaffen.

Die kommenden Gefahren und Aufgaben zu meistern, wird uns aber nur mit dem Mandat der Szene gelingen. Unterstützen Sie den DEUVET! Die Arbeit ist wichtig für alle, die auch in fünf, zehn oder zwanzig Jahren noch ihren Oldtimer oder Youngtimer fahren möchten. QUELLE: DEUVET

Bald kein Plakettendreh mehr?!

Von am 19. Oktober 2011

Plakettenrückdatierung zur HU wird aufgehoben

Zu diesem Thema erreichen den DEUVET zur Zeit diverse Anfragen von DEUVET-Club-Mitgliedern. Ab 01.01.2012 soll die Rückdatierung der Plaketten zur HU völlig abgeschafft werden, eine Rückdatierung als Strafe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, da dies technisch und juristisch nicht begründbar ist. Ein Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums liegt vor und soll dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser sieht vor, dass die Rückdatierung zwar entfällt, bei einem Überschreiten der HU von mehr als 2 Monaten wird aber mit einem Verwarnungsgeld und einer zusätzlich umfangreicheren Überprüfung des Fahrzeugs zu rechnen sein.

Nach unseren Recherchen haben sich jedoch noch nicht alle Bundesländer auf dieses Vorgehen geeinigt. Hierzu ist aber lediglich die Mehrheit der Stimmen im Bundesrat erforderlich. Sollte die Zustimmung der Bundesländer nicht erfolgen wird die Rückdatierung aus juristischen Gründen ersatzlos gestrichen.

Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit dem Inkraft treten zum 1. April 2012, der ursprüngliche Termin ist wohl nicht zu halten. Der Bundesverband DEUVET unterstützt natürlich diese Entwicklung, denn aus jahreszeitlichen oder technischen Gründen ist eine zeitlich punktgenaue HU manchmal mit Schwierigkeiten verbunden.

QUELLE: DEUVET

Neue Bürozeiten beim DEUVET

Von am 20. September 2011

Das neue Büro des DEUVET in Seeon ist in Betrieb. Das Team wird jetzt unterstützt von Frau Anna Reiter (erreichbar Dienstag und Donnerstag). Anlässlich des Umzugs in die neuen Räumlichkeiten haben sich auch die Öffnungszeiten verändert:

  • Jeweils Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 14:00 Uhr
  • Unter den Rufnummern: 08624-89 12 412 und 08624-89 19 577
  • Die neue Faxnummer ist 08624-89 190 33
  • Die Mail-Adresse bleibt weiterhin info@deuvet.de

Zusätzlich wurde eine Abend-Sprechstunde eingerichtet:

  • Jeweils Mittwoch von 17:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08624-2717
  • Hier erreichen Sie direkt den DEUVET-Präsidenten Maik Hirschfeld

Da der DEUVET gehalten ist, die Club- Mittel für die Mitglieder zu verwenden, steht dieser Service auch nur DEUVET-Mitglieder offen! Daher wird gebeten, für das Gespräch den Namen des DEUVET-Mitglieds-Clubs und die Mitgliedsnummer der DEUVET-Card bereit zuhalten.

H-Kennzeichen und die Firma?

Von am 9. September 2011

Der DEUVET, Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V., weist in seiner aktuellen News-Email auf den folgenden Sachverhalt hin:

Derzeit sorgt ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgericht vom 08.02.2011 AZ: 4 A 254/10 für etwas Aufregung. Aus diesem Urteil soll hervorgehen, dass die gewerbliche Nutzung eines Fahrzeuges mit H-Kennzeichen nun doch unzulässig sein soll.

Nach Lektüre des Urteils – siehe Anlage und zum Download auf der DEUVET Webseite im Bereich offene Briefe – bestätigt sich dies nicht. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz einer Person erteilt werden sollte, die u. a. einen Oldtimer für Personenbeförderung einsetzen wollte. Dieser Klage des Oldtimerliebhabers gab das sächsische Oberverwal-tungsgericht statt mit der Begründung, die Frage, ob ein Oldtimer für eine Personenbeförderung eingesetzt werden dürfe spiele bei der Frage der Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Rolle.

Irgendwelche Andeutungen dazu, ob ein H-Kennzeichen und eine gewerbliche Nutzung ein Widerspruch seien, enthält das Urteil nicht, auch nicht indizielle.

Zudem setzt sich das Urteil mit einem Sachverhalt aus Jahr 2005 auseinander. Dies ist insofern von Bedeutung, als das FZV (Fahrzeug-zulassungsverordnung) erst im Jahr 2006 seine Wirkung entfaltete. Hinsichtlich der Zeit vor der Fahrzeugzulassungsverordnung war klar, dass eine gewerbliche Nutzung einerseits und kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut andererseits ein Widerspruch waren. Dies hatte der Gesetzgeber ausdrücklich in der Begründung klargestellt. In der Begründung der FZV findet sich derartiges nicht mehr, weshalb ein genereller Widerspruch zwischen gewerblicher Nutzung und kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut wohl nicht mehr zu sehen ist. Nach Auffassung der Spezialisten des DEUVETs ist vielmehr im Einzelfall zu hinterfragen, worin die gewerbliche Nutzung besteht und ob darin im Einzelfall ein Widerspruch mit dem Charakter als kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut zu sehen ist. Dies dürfte bei einer Nutzung beispielsweise als Firmenincentiv oder Hochzeitsfahrt wohl nicht der Fall sein.

Nähere Einzelheiten finden sich im DEUVET – Sonderheft Zulassung dargestellt, welches Sie auf der DEUVET Homepage im Mitgliederbereich zum Download finden.

Neue Richtlinie: Begutachtung von Oldtimern

Von am 26. Mai 2011

Rundschreiben des DEUVET vom 24.5.2011: Anlässlich der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist nun auch die Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern zu überarbeiten. Die gesetzliche Änderung war nun Anlass, die Richtlinie zu überarbeiten, wozu das Bundesverkehrsministerium die mit dem Oldtimer befassten Unternehmen und Interessenverbände zur Anhörung einlud, so auch den DEUVET.

Die Veröffentlichung der Richtlinie haben wir zum Anlass genommen, das Sonderheft „Zulassung“ zu überarbeiten. Die überarbeitete Fassung finden angemeldete DEUVET-Mitglieder im Downloadbereich der Website www.DEUVET.de. Zwar sollte mit der Erarbeitung der neuen Richtlinie nur die Anpassung an die neue Gesetzeslage erreicht werden, bei genauerem Hinsehen ergeben sich aber doch einige Änderungen.

Die wesentlichste Änderung betrifft Änderungen & Umbauten an Fahrzeugen:

Altes Recht:

  • “Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahre der Zulassung erfolgt sein, d. h., sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein“.
  • Diese Regelung war nicht eindeutig. Wurden solche Fahrzeuge zur Begutachtung als Oldtimer vorgeführt, die nicht 30, sondern beispielsweise 40 Jahre alt waren, ging die Regelung mit den 10/20 Jahren nicht auf. Es war nicht eindeutig, ob auf die 10 Jahre seit Zulassung oder auf das Alter der Änderung von 20 Jahren abzustellen war.
  • Außerdem musste der Zeitpunkt des Umbaus im Zweifel nachgewiesen werden.

Neues Recht:

  • „Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder ggf. Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe sind zulässig.“
  • Es kommt also nicht mehr auf die Frage an, wann die Änderung und Umbauten tatsächlich durchgeführt wurden, sondern darauf, ob sie sowohl in technischer, als auch in rechtlicher Hinsicht innerhalb der ersten 10 Jahre des Fahrzeugalters zulässig waren.
  • Ein Freibrief für Tuning ist gleichwohl nicht erteilt. Nur dass, was nach altem Recht und damaligen technischen Möglichkeiten umsetzbar war ist auch heute umsetzbar, auch dann, wenn die Änderung erst im Zuge der Restauration durchgeführt wurde. Zudem müssen für teilweise für die verbauten Teile Prüfzeugnisse vorliegen.

Fahrzeugalter:

Altes Recht:

  • Es galt das Datum der Erstzulassung.
  • Problematisch bei Fahrzeugen, die nach der Herstellung gar nicht zum Straßenverkehr zugelassen worden waren oder deren Erstzulassungsdatum nicht nachweisbar war. Besonders relevant war dies bei importierten Fahrzeugen, da das Erstzulassungsdatum häufig in den Importpapieren nicht dokumentiert ist.

Neues Recht:

  • „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber bezüglich der Erstzulassung diese Bedingungen nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.“
  • Damit ist klargestellt, dass der Nachweis des Erstzulassungsdatums kein absolutes Dogma ist, sondern dass hinsichtlich des Nachweises des Fahrzeugalters auch auf andere Kriterien abzustellen ist. In Betracht kommt die Vorlage eines Kaufvertrages über das Fahrzeug, eines Auslieferungsdokumentes des Händlers oder beispielsweise auch eine Bestätigung des Herstellers darüber, wann das Fahrzeug produziert wurde.

Erhaltungszustand des Fahrzeuges:

Altes Recht:

  • „gebrauchter Zustand, normale Spuren der Jahre; kleinere Mängel aber voll fahrbereit; keine Durchrostung; keine sofortigen Arbeiten notwendig; nicht schön, aber gebrauchsfertig“.
  • Mit dieser Umschreibung war ein befriedigender Zustand eines Fahrzeuges umschrieben.

Neues Recht:

  • „Ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage; nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht verbraucht); kein Fehlen wesentlicher Teile; keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.“
  • Die in dem Wortlaut der neuen Richtlinie angesprochenen „leichten, für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessenen Gebrauchsspuren“ stellen wohl eine strengere Regelung dar, als die bisher akzeptablen „kleinere Mängel aber voll fahrbereit; keine Durchrostungen; keine sofortige Arbeit notwendig“.

 

Bremen eröffent die Saison

Von am 3. Februar 2011

Die Mercedes-Clubstände sind derzeit noch am Aufbauen… aber einige interessante Details sind bereits durchgesickert. So zeigt der MVC eine 170iger Bodengruppe und gewährt damit einen Blick unter das (Blech-) Kleid.

Der MB /8 Club geht traditionell in Bremen etwas weiter und entführt die Besucher in eine rote Straße… im eingerichteten Blog kann man dazu bereits etwas mehr sehen und im Fernsehen gab es bereits einen längeren Bericht über die Aufbauarbeiten -> HIER kann der Bericht angeschaut werden!

Die Mercedes-Clubs mit Mercedes-Benz ClubCard bieten zusammen mit der Messe Bremen für den Freitag, 4.2.11, eine Sonder-Aktion an. Am Freitag – und nur am Freitag – zahlen alle Besucher mit der Mercedes-Benz ClubCard bei Vorlage derselbigen, für den Eintritt 7,00 Euro statt 13,00 Euro !!!

Für die weiteren Tage oder für Clubfreunde mit DEUVET Zugehörigkeit gibt es auch einen vergünstigten Zugang zu allen weiteren Highlights in Bremen. Hier bekommen Sie den >Rabattschein< an (also runterladen, ausdrucken, ausfüllen und vorlegen).

DEUVET: Rote 07 im Ausland

Von am 28. Januar 2011

Am 20. Januar 2011 fand in Straßburg die Sitzung der Historic Vehicle Group des Europäischen Parlaments statt. Für den DEUVET nahm Vizepräsident Peter Schneider teil. Hauptthemen waren die Definition des historischen Fahrzeugs durch die FIVA und die Nutzung der roten 07 im Ausland auf Antrag des DEUVET.

An der Sitzung nahmen folgende Mitglieder des Europäischen Parlaments teil: Wim van de Camp (EVP,NL), Malcolm Harbour (ECR,GB), Timothy Kirkhope (ECR,GB), Bernd Lange (SPD,D), Gesine Meißner (FDP,D), Richard Seeber (EVP,A), Robert Sturdy (ECR,GB) und Guy Verhofstadt (ALDE,BE). Von der Verbänden für die FIVA Andrew Turner, für FEHAC (NL) Tiddo Bresters, für DEUVET Peter Schneider und für den VDA Stefan Röhrig, sowie die Parlamentarische Assistentin Sophie Trampf.

Nach der Begrüßung und Vorstellung wurde im ersten Tagesordnungspunkt die Definition des Historischen Fahrzeugs durch Andrew Turner für die FIVA vorgetragen. Dazu gab es Diskussionen zu den Punkten Zustand des Fahrzeuges und dem Begriff des sogenannten “Daily Use”. Beim Mindestalter 30 Jahre waren sich alle einig. In Deutschland sind wir mit unserem Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen schon einen Schritt weiter. Strittig dürfte die Bezeichnung “Daily Use” sein. Bedeutet diese zwar im Englischen den Alltagseinsatz, so kann das trotzdem in Übersetzungen zu Mißverständnissen führen. Schließlich haben wir im Deutschen zum Beispiel das tägliche Fahren mit dem Oldtimer, möglich ist aber auch die tägliche Nutzung im Alltagsverkehr, sowie der gewerbliche Einsatz mit zeitgenössischer Werbung oder bei der Oldtimervermietung.

Das zweite Thema war die Nutzung der deutschen roten 07-Nummer in den EU-Ländern. Nach dem Vortrag des DEUVET mit der Bitte um generelle Anerkennung wurde dieser grundsätzlich zugestimmt, es müssen jedoch Europa-konforme Zulassungsdokumente für das Fahrzeug vorliegen. Das bedeutet, daß zur roten 07 zu diesem Zweck eine Zulassungsbescheinigung I erstellt werden muß. Der DEUVET wird hierzu umgehend mit dem Bundesministerium für Verkehr Kontakt aufnehmen.

Weitere Themen waren die Teilnahme der Abgeordneten an einer Museumsbesichtigung und einer Oldtimer-Rallye Brüssel – London. (QUELLE: DEUVET)

E10 lieber nicht!

Von am 15. Januar 2011

DEUVET Info zu Biosprit (E 10) für Oldtimer & Klassiker – Seit Anfang 2011 ist der Biosprit E 10 auf dem Markt verfügbar, der eine Beimengung von 10 % Ethanol im Benzin enthält. Die jeweiligen Tanksäulen müssen mit dem Schild „E 10“ gekennzeichnet sein. Laut Verordnung sind in unserem Lande die Kraftstoffanbieter verpflichtet, zeitlich unbegrenzt E5-Super weiterhin anzubieten; in der restlichen EU gilt diese Verpflichtung nur bis zum Jahr 2013.

Doch wie oft haben wir eine Änderung einer Verordnung erlebt, sei es durch einen Regierungswechsel oder andere Umstände. Das könnte auch Konsequenzen für die Oldtimerfahrer haben, denn Ethanol ist ein hochgradig aggressives und alkoholisches Lösungsmittel. Gemäß den Vorgaben der für Benzin in Deutschland gültigen Kraftstoffnorm EN 228 darf schon seit vielen Jahren bis zu 5 Vol-% Ethanol in allen Ottokraftstoffen enthalten sein. Den ganzen Beitrag lesen »

DEUVET1 – Kennzeichen im hohen Norden

Von am 12. Januar 2011

Alte Kennzeichen in Schleswig-Holstein - Schleswig-Holstein führt jetzt ebenfalls für Oldtimer H-Kennzeichen in alter Schrift und ohne blaues Euro-Feld ein. Im Dezember 2010 erhielt der DEUVET von der CDU-Landtagsfraktion die Bestätigung, daß der Landtag in Schleswig-Holstein einstimmig beschlossen hat, für Oldtimer die Nutzung von Kennzeichen in alter Schrift nach DIN 1451 und ohne Euroband zu ermöglichen. Zusätzlich teilte uns der Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp (CDU) mit, die Landesregierung von Schleswig-Holstein wird sich im Bundesrat für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.

Natürlich hoffen nun auch Oldtimerbesitzer in anderen Regionen auf eine baldige Änderung auch in Ihrer Region!

Mit alter Schrift für alte Autos

Von am 24. Mai 2010

P1010002DIN 1451 – da weiß doch gleich jeder, was gemeint ist – oder etwa nicht? Nun das ist die Bezeichnung für die Schrift, die auf Kennzeichen vor dem 1. November 2000 augegeben wurden. Bereits Anfang des letzten Jahres kristallisierte sich bei der Umfrage des DEUVET heraus, dass das authentische Erscheinungsbild des Oldtimers für die Oldtimerszene von besonders hohem Stellenwert ist. Dieses besondere Interesse bezieht sich bei den Fahrzeughaltern nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern vor allem auch auf authentische Kennzeichenschilder ohne blaues Eurofeld und in alter DIN 1451 Mittelschrift auf dem Kennzeichen. Durch den DEUVET wurde dieses Anliegen an die einzelnen Bundesländer herangetragen. Als erstes Bundesland hat nun der traditionell oldtimerfreundliche Stadtstaat Bremen reagiert. Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der freien Hansestadt hat eine Ausnahmeregelung für Oldtimer mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen erlassen. Danach können auf Antrag Halter dieser Fahrzeuge Kennzeichenschilder mit alter Schriftart und ohne blaues Eurofeld erhalten. Auch wer schon ein neues Kennzeichen mit Eurofeld an seinem Oldtimer hat, wurde nicht vergessen. Selbst diese Halter können einen entsprechenden Antrag auf Zuteilung eines Kennzeichens in alter Ausführung stellen. Für den Antrag fällt eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro an. Eine einmalige Investition, die viele Oldtimerfahrer sicher gerne tätigen, um dem historischen Erscheinungsbild ihres Fahrzeuges gerecht zu werden.
Vorkriegskennzeichen oder die Kennzeichen der Besatztungszeit werden aber troz aller Freundlichkeit nicht erlaubt werden.

Neue Nummer zum DEUVET

Von am 12. Mai 2010

Deuvet keine Hotline mehrKünftig können Sie sich die teure 09001-Rufnummer für den Anruf bei der Geschäftsstelle des Bundesverbands für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. sparen!

Ab sofort ist die DEUVET-Geschäftsstelle in Berlin direkt unter 030 / 33 77 80 85 erreichbar.

Die alte 09001-Rufnummer wurde bereits abgeschaltet.

Zulassungsstatistik vom DEUVET

Von am 8. April 2010

DeuvetDer DEUVET präsentiert die ersten Zulassungsstatistiken zum 01.01.2010, demnach sind fast 210.000 H-Kennzeichen (genau 209.954)  in Detuschland unterwegs!

Gegenüber dem letzten Jahr ist dies eine Steigerung von fast 15 %. Von diesen entfallen 188.360 auf Pkws. Dies sind 89 % des Gesamtbestandes. 94,2 % der H-Kennzeichen wurden an Arbeitnehmer und Nichterwerbspersonen vergeben. Im allgemeinen vermutet man, dass der überwiegende Teil der H-Kennzeichen an Fahrzeuge vergeben wurde, die nur wenig älter als 30 Jahre sind. Dem ist nicht so. Mit 10.171 ist die Gruppe der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen in einem Alter von 35 – 39 Jahre deutlich größer als die der Fahrzeuge von 30 – 34 Jahre mit 7.451 H-Kennzeichen. Diese Zahlen sind nur eine erste Orientierung hinsichtlich der momentanen Entwicklung, detailiertere Auswertungen will der DEUVET demnächst den DEUVET-Clubs im Mitlgiederbereich in seinem umfangreichen Statistikwerk (mit einigen bemerkenswerten Details) vorstellen. Wer sich vorab noch mit dem DEUVET in Verbindung setzten will, kann dies aktuell auf der TechnoClassica in Essen tun

Zeitungstest für DEUVET-Clbmitglieder

Von am 4. April 2010

ZEITUNGSTEST für DEUVET-ClubmitgliederKennen Sie schon die AUTOClassic ? Diese noch recht junge Zeitschrift bietet seit einigerzeit einen eigenen Nachrichtenbereich für aktuelle DEUVET-Mitteilungen und die Möglichkeit für die DEUVET-Clubs eigene Nachrichten dort zu veröffentlichen.

Sie kennen die Zeitung noch nicht und Ihr Club ist Mitglied im DEUVET? Dann testen Sie gratis und ohne Risiko die AUTOClassic. Beim Weiterlesen sparen Sie sogar 30% gegenüber dem Ladenpreis,  Sie verpassen keine Ausgabe und Sie können jederzeit kündigen (keine Mindestabnahme).

ZEITUNGSTEST BestellkarteÜber was berichtet AUTOClassic denn? Das Magazin für Freunde, Fahrer und Sammler von historischen Automobilen stellt in jeder Ausgabe wichtige Marken aus den 50er, 60er und 70er Jahren ausgiebig vor. Mit umfangreichen Informationen zu Technik, Motorsport, Events, Wartung und Pflege, dargestellt in faszinierenden Bildstrecken un ergänzt mit übersichtlich aufbereiteten Features. Dazu noch Fahrzeugvorstellungen, Kauftipps/Beratungen, Werkstatt-Portraits und natürlich ein Kleinanzeigenmarkt (für privat kostenlos!).

Mit 07er in der EU unterwegs?

Von am 11. Dezember 2009

Der DEUVET bleibt am Ball, wenn es um das Thema >>Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland<< geht. Während der Tagung des Bundesfachausschuss Verkehrspolitik der FDP in Berlin konnte DEUVET-Vizepräsident Peter Schneider mit der neu gewählten Europaabgeordneten Gesine Meißner das Thema 07-Nummer im Ausland ansprechen. Bereits 2008 hatte der damalige Europaabgeordnete Willem Schuth versucht hier eine bessere Lösung bei den Nachbarländern zu erreichen. Peter Schneider erläuterte die Probleme, die es derzeit in einigen Nachbarländern gibt. Ausführlich erklärte er die Notwendigkeit der Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland. Frau Meißner erhielt den bisherigen Schriftverkehr und die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Sie wird sich darum bemühen, in dieser Angelegenheit eine für die Oldtimerbesitzer zufriedenstellende Regelung europaweit zu erreichen.

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